2018 Erklärung zur GDPR-(DSGVO)-Konformität

GlobalDoc, Inc., unsere Tochtergesellschaften und unsere Unterauftragnehmer („American Express und Microsoft“) fungieren als „Datensammler“ in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie (GDPR) 95/46, wenn sie Dienstleistungen für unsere Kunden erbringen. GlobalDoc sammelt innerhalb unseres Betriebs keine Daten, die für GDPR relevant sind, einschließlich der LangXpert®-Softwareanwendungen von GlobalDoc.

Darüber hinaus gibt es Grenzen für GDPR-Richtlinien, die für GlobalDoc gelten. Unser Betrieb sowie der Betrieb unserer Unterauftragsverarbeiter entsprechen in vollem Umfang den maßgeblichen EU-Datenschutzanforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten und Dienstleistungen von GlobalDoc. Diese Stellungnahme wird durch die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU nicht geändert, die GlobalDoc keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt, Einzelheiten über die Einhaltung des Datenschutzes in Beziehungen, in denen es als Datenverantwortlicher tätig ist, offenzulegen.

Datenschutz und Informationssicherheit sind seit langem wichtige Anliegen für GlobalDoc. Schon lange vor der Einführung von GDPR haben wir uns bewusst entschieden, keine personenbezogenen Daten zu erfassen, zu verarbeiten oder zu verkaufen, die bei der Erbringung von Übersetzungs- und Softwareentwicklungsdienstleistungen anfallen. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz der Privatsphäre der Informationen unserer Kunden war schon immer ein Kernelement der Unternehmenstätigkeit von GlobalDoc. Wir profitieren nicht vom Verkauf von Kundendaten an Werbekunden oder Drittparteien.

Um seinen Verpflichtungen aus der EU GDPR und in Anerkennung des Schutzes personenbezogener Daten im Allgemeinen nachzukommen, verpflichtet sich GlobalDoc, sich dafür einzusetzen, dass Programme immer so eingerichtet sind, dass sie alle GDPR- und anderen Anforderungen erfüllen, die jetzt und in Zukunft in Kraft treten werden.

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